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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - L 37 SF 182/17 EK BK   

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LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - L 37 SF 182/17 EK BK (https://dejure.org/2018,24125)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2018 - L 37 SF 182/17 EK BK (https://dejure.org/2018,24125)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - L 37 SF 182/17 EK BK (https://dejure.org/2018,24125)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Zwölfmonatsregel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - L 37 SF 182/17
    Insgesamt reicht daher zur Annahme der Unangemessenheit der Verfahrensdauer nicht jede Abweichung vom Optimum aus, vielmehr muss eine deutliche Überschreitung der äußersten Grenze des Angemessenen vorliegen (BSG, Urteil vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - juris, Rn. 33).

    Maßgeblich sind dabei allein Verzögerungen, also sachlich nicht gerechtfertigte Zeiten des Verfahrens, insbesondere aufgrund von Untätigkeit des Gerichts (BSG, Urteil vom 03.09.2014, B 10 ÜG 12/13 R, juris, Rn. 41).

    Kleinste relevante Zeiteinheit ist im Geltungsbereich des GRüGV dabei stets der Monat (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - Rn. 29, - B 10 ÜG 9/13 R - Rn. 25, - B 10 ÜG 2/13 - Rn. 24, jeweils zitiert nach juris) im Sinne des Kalendermonats (BSG, Urteil vom 12.02.2015 - B 10 ÜG 11/13 R - 2. Leitsatz und Rn. 34).

    Denn eingereichte Schriftsätze, die einen gewissen Umfang haben und sich inhaltlich mit Fragen des Verfahrens befassen, bewirken generell eine Überlegungs- und Bearbeitungszeit beim Gericht, die mit einem Monat zu Buche schlägt (BSG, Urteil vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - juris, Rn. 57).

    Die richtige Ausübung dieses Ermessens ist vom Entschädigungsgericht allein unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, ob das Ausgangsgericht bei seiner Prozessleitung Bedeutung und Tragweite des Menschenrechts aus Art. 6 Abs. 1 EMRK bzw. des Grundrechts aus Art. 19 Abs. 4 GG in der konkreten prozessualen Situation hinreichend beachtet und fehlerfrei gegen das Ziel einer möglichst richtigen Entscheidung abgewogen hat (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R - Rn. 36, - B 10 ÜG 9/13 R - Rn. 39, - B 10 ÜG 12/13 R - Rn. 43, - B 10 ÜG 2/14 R - Rn. 42, jeweils zitiert nach juris).

    Denn ungeachtet richterlicher Unabhängigkeit besteht eine richterliche Grundpflicht zur stringenten und beschleunigten Verfahrensgestaltung (BSG, Urteil vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - juris, Rn. 49).

    Das gilt etwa für die Setzung großzügiger Fristen zur Stellungnahme, den mehrfachen Austausch von Schriftsätzen ohne richtungweisende Einflussnahme des Gerichts und ohnehin für so genannte Schiebeverfügungen (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R - Rn. 37, - B 10 ÜG 9/13 R - Rn. 40, - B 10 ÜG 12/13 R - Rn. 44, zitiert jeweils nach juris).

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - L 37 SF 182/17
    Kleinste relevante Zeiteinheit ist im Geltungsbereich des GRüGV dabei stets der Monat (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - Rn. 29, - B 10 ÜG 9/13 R - Rn. 25, - B 10 ÜG 2/13 - Rn. 24, jeweils zitiert nach juris) im Sinne des Kalendermonats (BSG, Urteil vom 12.02.2015 - B 10 ÜG 11/13 R - 2. Leitsatz und Rn. 34).

    Die richtige Ausübung dieses Ermessens ist vom Entschädigungsgericht allein unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, ob das Ausgangsgericht bei seiner Prozessleitung Bedeutung und Tragweite des Menschenrechts aus Art. 6 Abs. 1 EMRK bzw. des Grundrechts aus Art. 19 Abs. 4 GG in der konkreten prozessualen Situation hinreichend beachtet und fehlerfrei gegen das Ziel einer möglichst richtigen Entscheidung abgewogen hat (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R - Rn. 36, - B 10 ÜG 9/13 R - Rn. 39, - B 10 ÜG 12/13 R - Rn. 43, - B 10 ÜG 2/14 R - Rn. 42, jeweils zitiert nach juris).

    Das gilt etwa für die Setzung großzügiger Fristen zur Stellungnahme, den mehrfachen Austausch von Schriftsätzen ohne richtungweisende Einflussnahme des Gerichts und ohnehin für so genannte Schiebeverfügungen (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R - Rn. 37, - B 10 ÜG 9/13 R - Rn. 40, - B 10 ÜG 12/13 R - Rn. 44, zitiert jeweils nach juris).

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 9/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - L 37 SF 182/17
    Kleinste relevante Zeiteinheit ist im Geltungsbereich des GRüGV dabei stets der Monat (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - Rn. 29, - B 10 ÜG 9/13 R - Rn. 25, - B 10 ÜG 2/13 - Rn. 24, jeweils zitiert nach juris) im Sinne des Kalendermonats (BSG, Urteil vom 12.02.2015 - B 10 ÜG 11/13 R - 2. Leitsatz und Rn. 34).

    Die richtige Ausübung dieses Ermessens ist vom Entschädigungsgericht allein unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, ob das Ausgangsgericht bei seiner Prozessleitung Bedeutung und Tragweite des Menschenrechts aus Art. 6 Abs. 1 EMRK bzw. des Grundrechts aus Art. 19 Abs. 4 GG in der konkreten prozessualen Situation hinreichend beachtet und fehlerfrei gegen das Ziel einer möglichst richtigen Entscheidung abgewogen hat (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R - Rn. 36, - B 10 ÜG 9/13 R - Rn. 39, - B 10 ÜG 12/13 R - Rn. 43, - B 10 ÜG 2/14 R - Rn. 42, jeweils zitiert nach juris).

    Das gilt etwa für die Setzung großzügiger Fristen zur Stellungnahme, den mehrfachen Austausch von Schriftsätzen ohne richtungweisende Einflussnahme des Gerichts und ohnehin für so genannte Schiebeverfügungen (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R - Rn. 37, - B 10 ÜG 9/13 R - Rn. 40, - B 10 ÜG 12/13 R - Rn. 44, zitiert jeweils nach juris).

  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Ausschluss eines Richters - Mitwirkung am

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - L 37 SF 182/17
    an die Beteiligten zur Kenntnis stets die Möglichkeit zur Stellungnahme, sodass die Entscheidung des Gerichts, im Hinblick auf eine mögliche Stellungnahme zunächst nicht weitere Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu ergreifen, grundsätzlich noch seiner Entscheidungsprärogative unterliegt und - mit Ausnahme unvertretbarer oder schlechthin unverständlicher Wartezeiten - durch das Entschädigungsgericht nicht als Verfahrensverzögerung zu bewerten ist (vgl. BSG Urteil vom 7. September 2017 - B 10 ÜG 1/16 R - Rn. 43 nach juris).
  • OLG Naumburg, 25.01.2016 - 1 EK 3/15

    Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren: Prozessualer Anspruch auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - L 37 SF 182/17
    Danach ist die Klägerin mit den Kosten des Verfahrens zu belasten, denn der Beklagte hat durch sein Verhalten keine Veranlassung zur Erhebung der Entschädigungsklage gegeben und den geltend gemachten Anspruch nach Zustellung der Klage sofort - d.h. ohne vorherige gegenläufige prozessuale Äußerung innerhalb der vom Senat zur Klageerwiderung gesetzten Frist - anerkannt (zur Anwendung des inhaltsgleichen § 93 ZPO siehe OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Januar 2016 - 1 EK 3/15 - juris, Rn. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 37 SF 252/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Altfall - Verzögerungsrüge - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - L 37 SF 182/17
    Die Klägerin hätte vor Klageerhebung den Anspruch auch gegenüber dem haftenden Rechtsträger außergerichtlich geltend machen können (siehe dazu nur BT-Drucks. 17/3802, S. 22, zu Absatz 5 Satz 1; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02. August 2013 - L 37 SF 252/12 EK AL - juris; OLG Sachsen-Anhalt a.a.O.).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Erhebung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - L 37 SF 182/17
    Die richtige Ausübung dieses Ermessens ist vom Entschädigungsgericht allein unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, ob das Ausgangsgericht bei seiner Prozessleitung Bedeutung und Tragweite des Menschenrechts aus Art. 6 Abs. 1 EMRK bzw. des Grundrechts aus Art. 19 Abs. 4 GG in der konkreten prozessualen Situation hinreichend beachtet und fehlerfrei gegen das Ziel einer möglichst richtigen Entscheidung abgewogen hat (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R - Rn. 36, - B 10 ÜG 9/13 R - Rn. 39, - B 10 ÜG 12/13 R - Rn. 43, - B 10 ÜG 2/14 R - Rn. 42, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 11/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - keine Begrenzung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - L 37 SF 182/17
    Kleinste relevante Zeiteinheit ist im Geltungsbereich des GRüGV dabei stets der Monat (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - Rn. 29, - B 10 ÜG 9/13 R - Rn. 25, - B 10 ÜG 2/13 - Rn. 24, jeweils zitiert nach juris) im Sinne des Kalendermonats (BSG, Urteil vom 12.02.2015 - B 10 ÜG 11/13 R - 2. Leitsatz und Rn. 34).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL

    Überlanges Gerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - unangemessene Dauer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - L 37 SF 182/17
    Diese Umstände sind darüber hinaus in einen allgemeinen Wertungsrahmen einzuordnen (vgl. dazu BSG, Urteile vom 21.02.2013, B 10 ÜG 1/12 und 2/12 KL, zitiert nach juris, jeweils Rn. 25 ff. und m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - L 38 SF 323/18

    Überlanges Gerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Gerichtsbescheid -

    Der Kläger hätte vor Klageerhebung den Anspruch auch gegenüber dem haftenden Rechtsträger außergerichtlich geltend machen können (siehe dazu nur BT-Drucks 17/3802, S 22, zu Absatz 5 Satz 1; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02. August 2013 - L 37 SF 252/12 EK AL - juris - und vom 5. Juli 2018 - L 37 SF 182/17 EK BK - Rn 41; OLG Sachsen-Anhalt aaO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2020 - L 10 SF 33/17
    Es wäre der Klägerin aber möglich und zumutbar gewesen, den Anspruch vor Klageerhebung gegenüber dem Beklagten außergerichtlich geltend zu machen (ebenso LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 5. Juli 2018, L 37 SF 182/17 EK BK, juris, Rn. 41; vgl. auch OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Januar 2016 - 1 EK 3/15 - juris, Rn. 11 in Bezug auf § 93 ZPO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2019 - L 10 SF 6/18
    Es wäre den Klägern möglich und zumutbar gewesen, den Anspruch vor Klageerhebung gegenüber dem Beklagten außergerichtlich geltend zu machen (ebenso LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 5. Juli 2018, L 37 SF 182/17 EK BK, juris, Rn. 41; vgl. auch OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Januar 2016 - 1 EK 3/15 - juris, Rn. 11 in Bezug auf § 93 ZPO).
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